Informationen zur Altgeräteverordnung


Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):

  • Bitte entsorgen Sie Altgeräte, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. 
  • Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung ausdrücklich verboten!
  • Von uns erhaltene Geräte können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben indem Sie sie ausreichend frankiert per Post an die im Impressum angegebene Adresse zurücksenden.
  • Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.